Der Gedanke an Steuern und Gewerbeschein schreckt viele ab, bevor sie überhaupt anfangen. Dabei ist der bürokratische Aufwand beim Einstieg überschaubar - wenn man weiß, was man tun muss.
Hier ist die Kurzversion: Wer als Cam-Model Geld verdient, ist in Deutschland selbstständig tätig. Das bedeutet: Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, und je nach Einkommenshöhe eventuell Umsatzsteuer. Klingt nach viel - ist es bei kleinen Beträgen nicht.
Der Gewerbeschein - was er ist und was er kostet
Ein Gewerbe anmelden bedeutet: Du gehst zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und meldest deine selbstständige Tätigkeit an. Das dauert 15 bis 30 Minuten, kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro, und du bekommst einen Gewerbeschein.
Was du angibst: "Erotische Dienstleistungen via Internet" oder "Moderatorin / Online-Unterhaltung" - beides ist gängig und problemlos möglich. Du brauchst keinen Beruf oder eine Ausbildung für diese Tätigkeit. Der Antrag ist formlos, manche Gemeinden bieten ihn auch online an.
Das Finanzamt - was passiert danach
Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt dir einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Diesen füllst du aus - am besten ehrlich und vollständig. Auf Basis deiner Angaben legt das Finanzamt deine Steuer-ID und ggf. Vorauszahlungen fest.
Am Ende des Jahres machst du eine Einkommensteuererklärung. Dort gibst du deine Einnahmen aus der Tätigkeit als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" an. Von deinen Einnahmen kannst du Betriebsausgaben abziehen - Kamera, Licht, Internet (anteilig), Software.
Kleinunternehmerregelung - wann sie gilt
Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 25.000 Euro bleibt (ab 2025 die neue Grenze, vorher 22.000 Euro), kannst du die Kleinunternehmerregelung wählen. Das bedeutet: Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen.
Für die meisten, die als Cam-Model einsteigen, ist das die einfachste Option. Du musst auf Rechnungen einen Hinweis angeben ("Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet") - aber das war's.
Wächst dein Umsatz über die Grenze, wechselst du in die reguläre Besteuerung. Das ist dann ein Schritt, den du mit einem Steuerberater angehen kannst.
Was du aufheben musst
Halte deine Einnahmen schriftlich fest. Eine einfache Tabelle mit Datum, Quelle, Betrag reicht für den Anfang. Die Plattformen schicken dir meist monatliche Abrechnungen - die aufheben. Das Finanzamt kann im Zweifelsfall Belege verlangen.
- Monatliche Abrechnungen der Plattform
- Quittungen für Betriebsausgaben (Kamera, Licht, etc.)
- Kontoauszüge mit den Auszahlungen
Steuerberater - wann sinnvoll
Beim Einstieg mit kleinen Beträgen ist ein Steuerberater kein Muss. Die Einkommensteuererklärung lässt sich mit einem der gängigen Steuerprogramme (WISO, Elster) selbst erledigen, wenn man einmal verstanden hat, wie die Eingabe von Gewerbeeinkünften funktioniert.
Wer regelmäßige Einnahmen in einer Größenordnung hat, die die Kleinunternehmergrenze überschreitet, oder wer sich einfach nicht damit befassen will - für den lohnt sich ein Steuerberater. Die Kosten sind selbst wieder absetzbar.
Zusammenfassung
- Vor dem Start: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden (15-65 Euro, einmalig)
- Nach der Anmeldung: Fragebogen des Finanzamts ausfüllen, Kleinunternehmerregelung prüfen
- Laufend: Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, Abrechnungen aufheben
- Jährlich: Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
Bereit für den nächsten Schritt? Im Einstiegs-Artikel steht, was du für die erste Woche sonst noch brauchst.